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      News

      15. November 2022

      „Schnell und unbürokratisch“

      ​​​​​​​EVO setzt Soforthilfen für Erdgas- und Wärmekunden um / Vorstandschef Meier: „Wir kümmern uns“

      OFFENBACH, 15. November 2022. Nachdem der Bundesrat am Montag entschieden hat, im Dezember dieses Jahres alle Erdgas- und Wärmekunden mit einer einmaligen Soforthilfe zu unterstützen, will die Energieversorgung Offenbach AG (EVO) die Abwicklung für ihre Kunden so einfach wie möglich gestalten.

      „Wir begrüßen die kurzfristige Entlastung für unsere Erdgas-, Fernwärme- und Nahwärmekunden, die als Überbrückung bis zu den geplanten Preisbremsen dient“, urteilte der EVO-Vorstandsvorsitzende Dr. Christoph Meier. „Dabei ist es uns sehr wichtig, dass wir die Kunden unbürokratisch und schnell entlasten“, sagte der Vorstandsvorsitzende weiter. Die meisten Kunden müssten selbst nichts unternehmen. Dr. Meier: „Wir kümmern uns.“

      Konkret heißt das für die Erdgaskunden der EVO, dass der Versorger aufgrund der aktuell beschlossenen Soforthilfe im Dezember keine Abschläge für Erdgas einziehen wird. Wer seinen Erdgas-Abschlag per Überweisung zahlt, kann auf die Überweisung im Dezember verzichten. Für den Fall, dass der Abschlagsbetrag trotzdem bei der EVO eingeht, wird das Unternehmen eine entsprechende Gutschrift in der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigen.

      Mit dem nicht zu zahlenden Dezemberabschlag will die EVO für eine rasche Entlastung der Kunden sorgen. Der zweite und letzte Schritt folgt dann mit der nächsten Jahresabrechnung: Denn der tatsächliche einmalige Entlastungsbetrag ergibt sich laut Gesetzgeber aus einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs eines Kunden, multipliziert mit dem im Dezember gültigen Arbeits- und Grundpreis im jeweiligen Tarif für Erdgas. Mit der nächsten Jahresabrechnung verrechnet die EVO den entfallenden Dezemberabschlag mit dem tatsächlichen Erstattungsanspruch auf Basis der Verbrauchsprognose aus dem September 2022.

      Für Wärmekunden der EVO gilt ein anderes Vorgehen: Wer Fern- oder Nahwärme bezieht, soll wie gewohnt die Abschläge auch im Dezember leisten. Anders als die Erdgaskunden erhalten die Wärmekunden von der EVO im Dezember eine Gutschrift in Höhe von 120 Prozent des Septemberabschlags. Sollte ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegen, überweist die EVO den entsprechenden Betrag direkt auf das hinterlegte Girokonto. Andernfalls wird die Gutschrift mit der nächsten Jahresabrechnung verrechnet. Folglich gilt: Wenn eine finanzielle Entlastung sofort wirksam werden soll, benötigt die EVO eine gültige Bankverbindung des Kunden. Hierzu kann jeder Kunde im Online-Service seine Kontodaten einfach und schnell ergänzen. Selbst die Anmeldung zum Online-Service ist dauert nur wenige Minuten.

      In den Fällen, in denen die EVO nur elf Wärmeabschläge einzieht, wird die Berechnung angepasst. Die Summe aus den elf Abschlägen wird durch zwölf dividiert. Dieser Wert wird dann wie gehabt mit 120 Prozent multipliziert und ergibt den Gutschriftsbetrag. Detailliertere Informationen stellt die EVO ab dem 21. November auf ihrer Homepage www.evo-ag.de zur Verfügung.

      Die zweite Stufe der Entlastung ist in Form von Strom-, Wärme- und Erdgaspreisbremsen geplant, die voraussichtlich ab dem 1. März 2023 (möglicherweise dann auch rückwirkend zu Beginn des Jahres) bis Ende April 2024 gelten sollen. Hier müssen Bundestag und Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen, bevor es in Kraft tritt. Diese Entlastungen wird die EVO, wie bei der Dezember-Soforthilfe, wieder schnellstmöglich auf den Weg bringen und ihre Kunden auch hier frühzeitig und umfassend informieren.

      Events

      15. November 2022

      „Schnell und unbürokratisch“

      ​​​​​​​EVO setzt Soforthilfen für Erdgas- und Wärmekunden um / Vorstandschef Meier: „Wir kümmern uns“

      OFFENBACH, 15. November 2022. Nachdem der Bundesrat am Montag entschieden hat, im Dezember dieses Jahres alle Erdgas- und Wärmekunden mit einer einmaligen Soforthilfe zu unterstützen, will die Energieversorgung Offenbach AG (EVO) die Abwicklung für ihre Kunden so einfach wie möglich gestalten.

      „Wir begrüßen die kurzfristige Entlastung für unsere Erdgas-, Fernwärme- und Nahwärmekunden, die als Überbrückung bis zu den geplanten Preisbremsen dient“, urteilte der EVO-Vorstandsvorsitzende Dr. Christoph Meier. „Dabei ist es uns sehr wichtig, dass wir die Kunden unbürokratisch und schnell entlasten“, sagte der Vorstandsvorsitzende weiter. Die meisten Kunden müssten selbst nichts unternehmen. Dr. Meier: „Wir kümmern uns.“

      Konkret heißt das für die Erdgaskunden der EVO, dass der Versorger aufgrund der aktuell beschlossenen Soforthilfe im Dezember keine Abschläge für Erdgas einziehen wird. Wer seinen Erdgas-Abschlag per Überweisung zahlt, kann auf die Überweisung im Dezember verzichten. Für den Fall, dass der Abschlagsbetrag trotzdem bei der EVO eingeht, wird das Unternehmen eine entsprechende Gutschrift in der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigen.

      Mit dem nicht zu zahlenden Dezemberabschlag will die EVO für eine rasche Entlastung der Kunden sorgen. Der zweite und letzte Schritt folgt dann mit der nächsten Jahresabrechnung: Denn der tatsächliche einmalige Entlastungsbetrag ergibt sich laut Gesetzgeber aus einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs eines Kunden, multipliziert mit dem im Dezember gültigen Arbeits- und Grundpreis im jeweiligen Tarif für Erdgas. Mit der nächsten Jahresabrechnung verrechnet die EVO den entfallenden Dezemberabschlag mit dem tatsächlichen Erstattungsanspruch auf Basis der Verbrauchsprognose aus dem September 2022.

      Für Wärmekunden der EVO gilt ein anderes Vorgehen: Wer Fern- oder Nahwärme bezieht, soll wie gewohnt die Abschläge auch im Dezember leisten. Anders als die Erdgaskunden erhalten die Wärmekunden von der EVO im Dezember eine Gutschrift in Höhe von 120 Prozent des Septemberabschlags. Sollte ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegen, überweist die EVO den entsprechenden Betrag direkt auf das hinterlegte Girokonto. Andernfalls wird die Gutschrift mit der nächsten Jahresabrechnung verrechnet. Folglich gilt: Wenn eine finanzielle Entlastung sofort wirksam werden soll, benötigt die EVO eine gültige Bankverbindung des Kunden. Hierzu kann jeder Kunde im Online-Service seine Kontodaten einfach und schnell ergänzen. Selbst die Anmeldung zum Online-Service ist dauert nur wenige Minuten.

      In den Fällen, in denen die EVO nur elf Wärmeabschläge einzieht, wird die Berechnung angepasst. Die Summe aus den elf Abschlägen wird durch zwölf dividiert. Dieser Wert wird dann wie gehabt mit 120 Prozent multipliziert und ergibt den Gutschriftsbetrag. Detailliertere Informationen stellt die EVO ab dem 21. November auf ihrer Homepage www.evo-ag.de zur Verfügung.

      Die zweite Stufe der Entlastung ist in Form von Strom-, Wärme- und Erdgaspreisbremsen geplant, die voraussichtlich ab dem 1. März 2023 (möglicherweise dann auch rückwirkend zu Beginn des Jahres) bis Ende April 2024 gelten sollen. Hier müssen Bundestag und Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen, bevor es in Kraft tritt. Diese Entlastungen wird die EVO, wie bei der Dezember-Soforthilfe, wieder schnellstmöglich auf den Weg bringen und ihre Kunden auch hier frühzeitig und umfassend informieren.

      Unsere Strom- und Gas-Angebote für Privatkunden in Offenbach und Hessen

      Als Energieversorger und Entsorgungsunternehmen ist die EVO Kraftzentrum und Impulsgeber - nicht nur für Offenbach und die Region. Wir beliefern als regionaler Stromanbieter Privatkunden mit Strom und sind gleichzeitig auch Gasanbieter. Darüber hinaus beliefern wir unsere Kunden mit Wärme.

      Die EVO gestaltet die Energieversorgung innovativ, umwelt- und klimafreundlich. Seit 2009 hat die EVO rund 200 Millionen Euro in den Ausbau erneuerbarer Energien sowie in eine dezentrale und effiziente Energieversorgung investiert. Im Dienste unserer Kunden drehen sich mittlerweile 45 Windräder im Hunsrück, in Rheinhessen, in Nordhessen und im Vogelsberg. Profitieren auch Sie von unserem Ökostrom und finden Sie gleich den passenden Tarif für Ihre Bedürfnisse.

      Sie möchten Ihren Strom- oder Gasanbieter wechseln? Wir helfen Ihnen gerne dabei und übernehmen auf Wunsch die Kündigung bei Ihrem aktuellen Versorger. Gutes soll man teilen: Deshalb versorgen wir als EVO auch unsere Nachbarstädte Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden und Mainz mit klimafreundlichem Ökostrom. Wechseln Sie ganz einfach online.

      Sie sind umgezogen oder möchten an Ihrer bestehenden Adresse zur EVO wechseln – egal ob Sie Strom anmelden oder Gas anmelden wollen, mit unserem Online-Service ist dies in wenigen Minuten möglich.

      Service und Beratung für Privatkunden

      Wir bieten Ihnen darüber hinaus umfassende Service- und Beratungsleistungen an. Sie interessieren sich für eine eigene Solaranlage in Offenbach am Main, Rodgau, Dietzenbach, Heusenstamm, Seligenstadt, Obertshausen, Mainhausen, Hainburg, Hanau oder Gelnhausen, für Wärmepumpen, Fördermittel bei Baumaßnahmen oder Elektromobilität? Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Paket aus Produkten und professionellen Services rund um Energie und darüber hinaus. Natürlich beraten wir Sie auch jederzeit gern über unsere Hotline, Chat oder im Kundencenter!

       *Bei Vertragsabschluss bis 31.05.2025 erhalten Sie 500 Euro Rabatt auf den Brutto-Kaufpreis unserer Photovoltaikprodukte und deren Installation.

       **Das Angebot gilt nur für die Nibe Wärmepumpenmodelle S2125-12 (für die ersten 10 Vertragsabschlüsse) und S2125-16 (für die ersten 5 Vertragsabschlüsse) sowie für die Nibe Brauchwasserzentrale VVM S320. Nicht auf Installation und sonstige Komponenten. Das Angebot gilt bis zum 31.03.2025 und nur solange der Vorrat reicht. Für andere Modelle gelten auf Nachfrage separate Rabattsätze.

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      • Neben dem Bürgerbüro der Stadt Offenbach (Kaiserpalais)
        Kaiserstraße 39
        63065 Offenbach

        Öffnungszeiten:
        Mo, Di, Mi, Fr08.00 bis 13.00
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        Do10.00 bis 13.00
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