Hinweise für Bewerber
- Reisekosten werden bis zur Höhe der Kosten von Bahnfahrten der zweiten Klasse für den Hin- und Rückweg erstattet.
- Bei Benutzung des eigenen PKW werden derzeit 0,30 € pro gefahrenen Kilometer erstattet.
Für die Einreichung ist die Vorlage der Belege erforderlich oder ein Nachweis der gefahrenen Kilometer. Bitte machen Sie Erstattungsansprüche innerhalb von maximal drei Monaten nach dem Vorstellungsgespräch geltend.