Ihre Möglichkeiten zur Fernwärme-Förderung

Fernwärme ist nicht nur ökologisch und versorgungssicher. Es gibt außerdem zahlreiche Fördermöglichkeiten. Verschaffen Sie sich einen Überblick und lassen Sie sich von unserem Förderservice beraten.

Staatliche BEG-Förderung von bis zu 70 %

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert die Fernwärme-Haustechnik (z.B. Übergabestation) im Rahmen einer Heizungsmodernisierung mit bis zu 70%.

Die maximale Fördersumme ist abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude: maximal 30.000 Euro für die erste Wohnung bzw. das Einfamilienhaus, zusätzlich 15.000 Euro für jede der zweiten bis sechsten Wohnungen und 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit darüber hinaus.

Aktuell sind folgende Antragstellergruppen antragsberechtigt (Stand 02.07.2024):

  • Eigentümer*innen von selbstgenutzten Einfamilienhäusern
  • Eigentümer*innen von bestehenden Mehrfamilienhäusern

  • Wohnungseigentümergemeinschaften mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum 

Ende August 2024 kommt es voraussichtlich zu einer Erweiterung der berechtigten Antragstellergruppen.

Unser EVO Förderservice unterstützt Sie gerne bei der Vorbereitung.

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Förderung des Hausanschlusses durch das KWKG

Neben einer BEG-Förderung haben Sie Anspruch auf die Netzförderung durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).

Die Höhe beläuft sich auf 40 % der ansatzfähigen Investitionskosten. Was angesetzt werden kann, ist projektspezifisch und variiert daher. Den Betrag erhalten Sie nach erfolgreicher Testierung innerhalb von 1 - 1,5 Jahren von unserer Tochtergesellschaft Energienetze Offenbach GmbH (ENO) automatisch zurück. Ausgenommen sind Aktionsangebote, in denen die Förderung bereits berücksichtigt ist.

Häufige Fragen zum Thema Fernwärme

Ihre Förderservice-Hotline

Sie haben noch Fragen zur Förderung oder zum Ablauf des Fördermittelantrags?

Dann nutzen Sie ganz einfach unsere kostenfreie Förderservice-Hotline (Mo-Fr: 9.00-17.00 Uhr):

06190/9263-391

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