Weitere Förderungen
Ende des Umweltbonus: Auswirkungen auf E-Auto-Förderung
Die Bundesregierung hat bekannt gegeben, dass der Umweltbonus zur Förderung von Elektroautos früher als geplant enden wird. Diese Entscheidung wurde aufgrund des großen Haushaltsdefizits der Bundesregierung getroffen. Der Bundeswirtschaftsminister Habeck gab am 13. Dezember 2023 bekannt, dass die Förderung eingestellt wird.
Ab dem 18. Dezember 2023 können keine Anträge auf Förderung durch den Umweltbonus beim BAFA mehr gestellt werden. Bereits zugesagte Förderungen werden jedoch ausgezahlt und Anträge, die bis einschließlich 17.12.23 eingegangen sind, werden bearbeitet.
Aktuelle Informationen zu den Voraussetzungen und Fördersätzen erhalten Sie auf der Internetseite der BAFA:
Förderfähige Fahrzeuge
Welche Fahrzeuge sind qualifiziert für den Umweltbonus? Wie werden die Fördermittel beantragt und ausgezahlt? Bei der BAFA finden Sie Antworten:
Wie geht es mit dem Herstelleranteil zum Umweltbonus weiter?
Es ist derzeit unklar, wie die Hersteller auf das Ende des staatlichen Anteils zum Umweltbonus reagieren werden. Kunden würden nun nur noch den Herstelleranteil erhalten. Es ist unwahrscheinlich, dass die Hersteller diesen Anteil ebenfalls streichen. Möglicherweise stocken sie ihren Anteil auf, doch weitere Informationen sind in den kommenden Wochen zu erwarten.
Einige Hersteller haben bereits angekündigt, den Umweltbonus weiterhin zu garantieren. Zu den Herstellern
Kommunale Förderungen
Jede Kommune bietet individuelle Förderungen für Ladelösungen an. Informieren Sie sich bei Ihrer Kommunen über das aktuelle Förderprogramm. Oder nutzen Sie ganz einfach unseren Online-Check.
Steuerfreiheit für E-Fahrzeuge
Grundsätzlich gilt: Elektrofahrzeuge sind bis 31.12.2030 von der KFZ-Steuer befreit.
Sie fahren ein vollelektrisches Auto, das vor dem 31.12.2020 erstmals zugelassen wurde? Dann bezahlen Sie für volle 10 Jahre keine KFZ-Steuer. Ein erheblicher Vorteil gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Wechselt ein Elektroauto die Halterin oder den Halter, wird die Steuerbefreiung bis zum Ablauf der 10 Jahre weitergegeben.
Keine Kfz-Steuerbefreiung für Plug-in-Hybride: Die Steuer wird hier – wie bei Verbrennern – aus Hubraum und CO₂-Ausstoß berechnet. Allerdings sind die Steuern für Plug-in-Hybridfahrzeuge meist deutlich günstiger, da die CO₂-Emissionen geringer sind.