Ersatzversorgung verständlich erklärt

Lächelnder Mann sitzt vor einem Laptop

Ihr Energieversorger hat Ihnen gekündigt?

Dank der Ersatzversorgung ist Ihre Energieversorgung trotzdem lückenlos gewährleistet.

Die Schlagzeilen über Energieanbieter, die Tarife nicht halten können und daher ihren Kunden die Verträge kündigen, häufen sich. Erste Stromversorger sind insolvent, einige Gasversorger nehmen keine neuen Kunden mehr auf. So bedrohlich das klingen mag, in Deutschland wird niemand im Dunkeln oder Kalten sitzengelassen. Dafür sorgt die Ersatzversorgung.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

  • Ersatzversorgung - das Wichtigste in Kürze
    • Laut dem deutschen Energiewirtschaftsgesetz (§ 38) hat jeder Letztverbraucher in Niederspannung (Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden) einen Anspruch auf Strom- und, wo zutreffend, Gasversorgung.
    • Sollte der von Ihnen gewählte Strom- oder Gasanbieter nicht mehr oder nur verzögert liefern können, müssen Sie nicht im Dunkeln sitzen – hier springt der Ersatzversorger ein.
    • Für die Ersatzversorgung mit Strom und Gas ist Ihr örtlicher Grundversorger zuständig. In den Städten Offenbach, Dietzenbach, Seligenstadt, Heusenstamm, Obertshausen und Rodgau (ausgenommen Stadtteil Nieder-Roden) sowie in den Gemeinden Hainburg und Mainhausen ist die EVO AG, Grundversorger für Strom. Die Gasversorgung Offenbach AG, kurz GVO, deckt die Grundversorgung mit Gas für das Stadtgebiet Offenbach ab.
    • Die Ersatzversorgung für Haushaltskunden darf nicht teurer sein als der höchste örtliche Grundversorgungstarif. Die Ersatzversorgungspreise für Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden finden Sie transparent auf unserer Website. Ob Haushaltskunde oder nicht - Sie können aus der Ersatzversorgung jederzeit und ohne Kündigungsfrist wechseln.
  • Wie kommt es zur Ersatzversorgung?
    • In Deutschland ist die Strom- und Gasversorgung in zwei Bereiche geteilt: Bereitstellung von Strom und Gas (Energieversorger oder -anbieter) und Bereitstellung der Leitungen (Netzbetreiber).
    • Wenn ein Netzbetreiber Ihrem Energieanbieter das Recht auf die Nutzung der Netze entzieht, zum Beispiel weil Ihr Energieanbieter Insolvenz angemeldet hat, greift die Ersatzversorgung der EVO bzw. GVO, damit Sie nicht plötzlich ohne Strom oder Gas dastehen.  
    • Auch, wenn es bei einem Anbieterwechsel zu ungeplanten Verzögerungen kommt, springt die EVO bzw. GVO als Ersatzversorger ein.
  • Was tue ich, wenn mein bisheriger Energieanbieter mir kündigt?
    • Wenn der Termin ausreichend in der Zukunft liegt: Kontaktieren Sie unsere persönlichen Ansprechpartner Gemeinsam finden wir die für Sie passende Lösung und unterbreiten Ihnen ein attraktives Angebot.
    • Hier finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner.
  • Wie kann ich aus der Ersatzversorgung wieder wechseln?
    • Gerne suchen wir mit Ihnen gemeinsam nach einer passenden Lösung. Hier finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner.
    • Sollten Sie sich gegen EVO/GVO als Ihren Energielieferanten entscheiden, können Sie die Ersatzversorgung jederzeit kündigen.

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