Wer ist betroffen?
Großbetriebe – unter bestimmten Voraussetzungen aber auch kleine und mittlere Unternehmen – sind seit April 2015 gesetzlich verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit vorzunehmen:
- Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern
- Unternehmen mit mindestens 50 Mio. Euro Umsatz/Jahr oder mindestens 43 Mio. Euro Bilanzsumme/Jahr
- Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung von über 25%
- Unternehmen, die in Konzernen verflochten sind (mit genauer Berechnung der Beteiligungsverhältnisse)
Hintergründe und Gesetz zur Durchführung
Aufgrund des Energieeffizienzverpflichtungssystems, schreibt die europäische Energieeffizienzrichtlinie RL 2012/27/EU für alle Unternehmen, die kein KMU (kleines und mittleres Unternehmen gemäß EU-Definition) sind, verpflichtend Energieaudits nach der Norm DIN EN 16247-1 vor.
Kontrollen haben begonnen – Bußgeld droht!
Die letzte Frist zur Durchführung eines Energieaudits ist im Dezember 2016 abgelaufen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat jetzt damit begonnen, stichprobenartig zu überprüfen, ob die betroffenen Firmen ihrer Pflicht nachkommen. Bei einem Versäumnis droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Handeln Sie also möglichst rasch, wenn Ihr Unternehmen zur Auditierung verpflichtet ist, diese aber noch nicht vorgenommen hat. Die EVO bietet Ihnen gemeinsam mit dem TÜV Hessen Energieaudits nach DIN EN 16247-1 oder ein noch weiter reichendes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 an.
Sprechen Sie am besten noch heute mit unseren Experten. Lassen Sie sich beraten und nutzen Sie unsere Kompetenz, um Energie, Kosten und womöglich ein Bußgeld zu sparen.