Wichtige Änderung bei Neueinzügen

Ab 6. Juni 2025 gibt es eine wichtige Neuerung. Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, dass der Wechsel des Stromlieferanten werktags innerhalb von 24 Stunden abzuwickeln ist.

Diese Änderung zielt darauf ab, den Wechsel effizienter und einfacher zu gestalten, erfordert aber auch schnelleres Handeln im Falle eines Mieterwechsels als bisher. Denn rückwirkende Ein- und Auszüge sind künftig nicht mehr möglich.

Damit auch zukünftig alles reibungslos funktioniert, haben wir hier einige Tipps und Hinweise für Sie zusammengestellt.

  • Neue Fristen beachten: Teilen Sie Ihren alten und neuen Mietern frühzeitig mit, dass sie sich zwingend vor dem Ein-/Auszugsdatum bei Ihrem Energieversorger ummelden müssen. Die Umzugsmeldung muss spätestens drei Werktage vor dem gewünschten Stichtag erfolgen – am besten aber so früh wie möglich. Lesen Sie bitte den Zählerstand der Wohnung am Umzugstag ab und teilen Sie uns diesen gleich mit.
  • Auf korrekte Angaben achten: Sensibilisieren Sie Ihre Mieter dafür, auf korrekte Angaben und die Übermittlung der Marktlokations-Identifikationsnummer (Malo-ID) zu achtenAb dem 6. Juni 2025 wird diese Nummer statt der Zählernummer für die Zuordnung der Lieferstelle berücksichtigt. Der alte Mieter findet diese Nummer auf seiner Energieabrechnung. Am besten wird sie Bestandteil des Übergabeprotokolls.

Warum ist das wichtig?

Die neuen Regelungen und die damit verbundenen technischen Rahmenbedingungen lassen leider keine Kulanz zu. Sollte sich durch Verzögerungen eine Lücke zwischen Auszug oder Abmeldung und der Neuanmeldung des Nachmieters ergeben, führt dies möglicherweise zu Unstimmigkeiten, für die Sie als Vermieterin oder Vermieter ggf. aufkommen müssen.

Keine Änderung bei den Vertrags-
bedingungen

Durch die angepassten Prozesse ändert sich an Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen nichts. Auch wenn sich die Frist zur Bearbeitung eines Wechsels auf 24 Stunden verkürzt, ist ein vorzeitiger Vertragswechsel nicht möglich.

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